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Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Für das Scheidungsverfahren sind die Familiengerichte zuständig. Er herrscht hier Anwaltszwang.

Es beginnt mit einem von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten Antrag auf Scheidung bei dem zuständigen Familiengericht. Dieser Antrag kann gegebenenfalls auch mit weiteren Folgeanträgen, wie Zahlung von Unterhalt, verbunden werden.

Das Gericht wird sodann einen Gerichtskostenvorschuss von dem Antragsteller einfordern. Nach Zahlung dieser Gerichtskosten wird der Antrag an den anderen Ehegatten zugestellt.

Sofern nicht der Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen wurde, ist der Versorgungsausgleich auch durchzuführen. Hierfür versendet das Gericht an beide Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. In diesem müssen beide Ehegatten Angaben zu den für sie bestehenden Rentenversicherungen (private oder betriebliche Altersversorgung) machen sowie sämtliche Arbeitgeber für den Zeitraum der Ehezeit benennen.

Dieser Antrag wird dem Gericht übermittelt, welches die zuständigen Rentenversicherungsträger informiert mit der Bitte, die auszugleichenden Rentenanwartschaften zu berechnen.

Nachdem diese Berechnungen erfolgt sind und dem Gericht vorliegen werden die Voraussetzungen der Scheidung durch das Gericht geprüft und nach Vorliegen dieser ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, der eigentliche Scheidungstermin. In diesem wird durch das Gericht die Scheidung und der Versorgungsausgleich beschlossen.

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