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Wie lange kann ein Anspruch auf Löschung geltend gemacht werden?

Ein Anspruch auf Löschung einer Online-Bewertung unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß §§ 195,199 BGB. Nach § 195 BGB beträgt diese drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Gläubiger bzw. der Verletzte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners bzw. des Verletzers Kenntnis erlangt hat.

Ein Anspruch auf Löschung einer negativen Bewertung muss daher innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Eine Verjährung ist aber zumindest solange ausgeschlossen wie die Bewertung online abrufbar ist, da die Verjährung mit jeder täglich neuen öffentlichen Bereitstellung auf der Bewertungsplattform gemäß § 199 V BGB neu beginnt.

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