Wie lange dauert eine Verbraucherinsolvenz?
Im Regelfall dauert eine Verbraucherinsolvenz sechs Jahre. Die Dauer des Verfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auf fünf bzw. drei Jahre verkürzt werden:
So endet die Wohlverhaltensperiode bereits nach drei Jahren, wenn der Schuldner in dieser Zeit mindestens 35 % seiner Schulden sowie die kompletten Verfahrenskosten abzahlen konnte. Wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren wenigstens die gesamten Verfahrenskosten zu tragen, ist eine Verkürzung auf fünf Jahre möglich. Zu beachten ist jedoch, dass der Schuldner einen entsprechenden Antrag an das Insolvenzgericht stellen muss, damit die Restschuldbefreiung vorzeitig erfolgen kann. Das Insolvenzverfahren wird nicht automatisch verkürzt, sobald die nötigen Zahlungen erfolgt sind.