Wir erledigen die außergerichtliche Beanstandung von unangemessenen, falschen Bewertungen gegen einen Festpreis von 226,10 €.
Sollte außergerichtlich keine Lösung erzielt werden, erfolgt unsere Beauftragung zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Grundlage der gesetzlichen Gebührenordnung nach dem jeweiligen einfallabhängigen Gegenstandswert.