Die Höhe einer Abfindung ist stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig, da sie das Ergebnis einer Verhandlung mit dem Arbeitgeber ist und somit von vielen Faktoren abhängt.
Sie richtet sich insbesondere nach den Erfolgsaussichten einer etwaigen Kündigungsschutzklage:
Desto besser die Aussichten des Arbeitnehmers sind, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen bzw. desto wahrscheinlicher es ist, dass das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen würde, desto höher fällt in der Regel die Abfindung aus.
Maßgebliche Größen, nach denen sich die Höhe der Abfindung bestimmt, sind zudem die Höhe des zuletzt gezahlten Brutto-Monatsgehalts sowie die Beschäftigungsdauer im Unternehmen. In der Regel wird ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung gezahlt. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine unverbindliche Faustformel. In Einzelfällen kann unter Umständen auch eine höhere Abfindung ausgehandelt werden. Abfindungszahlungen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Es werden daher keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung abgezogen. Abfindungszahlungen sind zwar lohnsteuerpflichtig; werden jedoch – im Vergleich zum normalen Arbeitseinkommen – steuerlich besser gestellt.
Die Höhe einer Abfindung hängt nicht selten auch vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers bzw. seines Rechtsanwalts ab. Gerne handeln wir für Sie eine angemessene Abfindung aus.