Was ist eine Erstberatung?
Eine Erstberatung ist eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. Kurz gesagt, der Anwalt muss und kann häufig auch in einem ersten Beratungsgespräch noch keine vollständige rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes liefern. Dies ist auch nachvollziehbar. Der Anwalt wird erstmalig mit einem rechtlichen Problem konfrontiert. Für eine abschließende Einschätzung sind unter Umständen weitere Recherchen erforderlich.
Bei einem Beratungsauftrag ist der Anwalt hingegen verpflichtet, umfassend den Sachverhalt zu klären und sich zur Rechtslage zu informieren. Er haftet entsprechend auch für die Folgen seiner Empfehlungen und Ratschläge. Bei komplexen Sachverhalten kann daher der Beratungsaufwand entsprechend hoch sein, was sich dann auch in der Vergütung niederschlagen wird.
Welchen Nutzen habe ich von einer Erstberatung?
Mit der anwaltlichen Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, bei überschaubaren Kosten eine fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit zu erhalten. Der relevante Sachverhalt wird geklärt, der Anwalt beantwortet Ihre Fragen, erläutert die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Sie erhalten auch Informationen über weiter zu erwartende Kosten.
Ein Fachanwalt oder ein Anwalt mit Spezialisierung wird Sie in der Erstberatung natürlich umfassender und detaillierter zur Rechtslage beraten können als ein Anwalt, der über weniger Erfahrung in dem Rechtsbereich verfügt.
Von einer Erstberatung wird auch die Anforderung einer Kostendeckung von einer ggf. vorhandenen Rechtsschutzversicherung umfasst.