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Was ist der Zugewinnausgleich?

Was bedeutet Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich kommt immer dann in Betracht, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Dies ist dann der Fall, wenn die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen und darin eine Gütertrennung vereinbart haben.

Auch im Rahmen der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der beiden Eheleute grundsätzlich getrennt. Allerdings kann sich das Vermögen der einzelnen Ehegatten während der Ehedauer unterschiedlich vermehren. Im Falle der Scheidung kann dann der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Dabei wird ein möglicher Wertzuwachs der einzelnen Vermögen der jeweiligen Ehegatten während der Ehezeit ermittelt und aufgeteilt. Dieser wird derart berechnet, dass das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung und dann das Endvermögen für jeden Ehegatten einzeln zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages ermittelt wird.

Anschließend wird für jeden Ehegatten sein Anfangsvermögen von dem Endvermögen abgezogen.

Beide Ergebnisse werden gegenübergestellt und die Differenz halbiert. Dieser Wert stellt den auszugleichenden Zugewinn dar.

Beispiel:

Ehegatte A

Endvermögen 50.000,00 € – Anfangsvermögen 10.000,00 € = 40.000,00 € Zugewinn Ehegatte A

Ehegatte B

Endvermögen 10.000,00 €- Anfangsvermögen 0,00 € = 10.000,00 € Zugewinn Ehegatte B

40.000,00 € – 10.000,00 € = 30.000,00 € : 2 = 15.000,00 € Zugewinnausgleich

Ehegatte B hat einen Zugewinnausgleichsanspruch von 15.000,00 € gegen Ehegatte A

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