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Sollte oder muss ich sogar ich einen Erbschein beantragen?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das die Person des Erben sowie Inhalt und Umfang des Erbrechts ausgibt und diesen als Erben legitimiert (vgl. § 2353 BGB). Er wird vom Nachlassgericht auf Antrag erteilt, wenn dieses das Erbrecht des Antragsstellers nach einer Prüfung von Amts wegen für festgestellt erachtet.

Der Nachweis der Erbenstellung muss grundsätzlich nicht zwingend durch einen Erbschein erbracht werden. Erforderlich ist dies aber, wenn Konten oder Grundstücke aus dem Nachlass auf den Erben überschrieben werden sollen, da in diesen Fällen das Erbrecht gegenüber dem Grundbuchamt bzw. der Bank nachgewiesen werden muss, sofern kein öffentliches Testament oder ein notarieller Erbvertrag bzw. eine wirksame Vollmacht vorliegen.

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